Hinweise zur Externenprüfung zur Kinderpflegerin  
   
   

 

Hier finden Sie im Überblick Informationen zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in". Für weitere und eingehendere Informationen wenden Sie sich bitte unter dem Betreff „Externenprüfung“ per Email an den Schulleiter (jung@bsz-regensburg.de) und geben Sie Ihre Postanschrift an. Sie werden dann im Dezember schriftlich zu einem Informations- und Vorbereitungsseminar  eingeladen. (diese Informationen als WORD Dokument)

1. Anmeldung

Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" ist bis spätestens 1. März an der Berufsfachschule für Kinderpflege Regensburg einzureichen.

Was dem Antrag beizufügen ist, können Sie §49, Absatz 2 (siehe unten) der Schulordnung der Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege entnehmen.

Die Berufsfachschule entscheidet über die Zulassung und teilt das Ergebnis dem Bewerber schriftlich mit.

2. Prüfungsfächer

a) Schriftliche Prüfungen:

Deutsch (90 Minuten) Pädagogik/Psychologie (90 Minuten)

Diese Prüfungen finden am 29. Juni 2011 (Mittwoch) statt.

b) Mündliche Prüfungen:

Religionslehre und Religionspädagogik

Deutsch und Kommunikation

Sozialkunde und Berufskunde

Ökologie und Gesundheit

Rechtskunde

Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung

jeweils 20 Minuten, Ausnahme Deutsch

Diese Prüfungen finden nach den schriftlichen Prüfungen statt.

c) Praktische Prüfungen:

Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung

Werkerziehung und Gestaltung

Musik und Musikerziehung

Sport und Bewegungserziehung (je 30 - 60 Minuten)

Praxis- und Methodenlehre Hauswirtschaft (120 Minuten)

Diese Prüfungen finden ebenso nach den schriftlichen Prüfungen statt.

d) Praktische Prüfung im Kindergarten, u. U. auch in der Krippe:

Sozialpädagogische Praxis (240 Minuten)

Diese Prüfung findet ab Anfang Mai statt.

3. Vorbereitung

Für die Theorieprüfungen erhalten Sie Bücher und Prüfungsaufgaben. Es müssen u. U. auch Bücher gekauft werden, so z. B. die Bücher für Berufs- und Rechtskunde und Praxis- und Methodenlehre Sozialpädagogik.

In den praktischen Fächern (siehe 2c) erhalten Sie im Rahmen eines Seminars die Gelegenheit den Unterricht bei den prüfenden Lehrkräften zu besuchen. Von diesen bekommen Sie dann noch detaillierte Informationen über die Prüfungsinhalte in diesen Fächern. Die praktische Prüfung im Kindergarten findet i. d. R. in der Einrichtung Ihrer Wahl statt. Unbedingt notwendig ist, dass Sie die Gruppe kennen und alle Bereiche der pädagogischen Handlungseinheiten des öfteren geübt haben. 

4. Prüfungsergebnisse

Die Zeugnisnoten ergeben sich ausschließlich aus den in den Prüfungen erbrachten Leistungen.

Besonderheit: Tritt ein Bewerber vor der Prüfung im vierten Prüfungsfach zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aus Gründen, die der Bewerber nicht zu vertreten hat.

Wiederholung (wegen Nichtbestehen) ist grundsätzlich einmal möglich!

Übersicht Prüfungsfächer

Externe Bewerber müssen in 13 Fächern die Prüfung ablegen.

Fach

Externe Bewerber  

Art der Prüfung

Zeit

Religionslehre und Religionspädagogik  

X  

mdl. 

20 Min.

Deutsch und Kommunikation 

X  

schr., mdl.

Gruppenprüfung

Sozialkunde und Berufskunde 

X  

mdl.

20 Min.

Pädagogik und Psychologie  

X  

schr.

Ökologie und Gesundheit  

X  

mdl.

20 Min.

Rechtskunde 

X  

mdl.

20 Min.

Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung 

X  

mdl., prak.

20 Min.

Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung 

X  

mdl., prak.

45 Min.

Werkerziehung und Gestaltung 

X  

prak.

45 Min.

Musik und Musikerziehung 

X  

prak.

45 Min.

Sport und Bewegungserziehung 

X  

prak.

45 Min.

Hauswirtschaftliche Erziehung 

X  

prak.

120 Min.

Sozialpädagogische Praxis  

X  

prak.

in d. Kindertagesstätte

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung Kinderpflege

§ 49 BFSOHwKiSo

Der Antrag muss bis spätestens 1. März an der Berufsfachschule für Kinderpflege eingereicht werden. Dem Antrag sind beizufügen:

1.  ein lückenloser Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss sowie genaue Auflistungen der beruflichen Tätigkeiten insbesondere die im Bereich der Kinderpflege durchgeführten (bitte jeweils mit Bestätigungen belegen!!),

2.  das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift

(mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss),

3.  die Nachweise über die nach Absatz 4 erforderliche Vorbildung (s.u.),

4. ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein soll und ausweist, dass der Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist,

5.  eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis sich der Bewerber schon einmal der Abschlussprüfung an der BFS für Kinderpflege unterzogen hat,

6.  eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher er dabei benutzt hat,

7. bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein erweitertes amtliches Führungszeugnis nach §30a BZRG.

Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

zu Punkt 3: (Vollendung des 21. Lebensjahres) Der Berufs- und Lebensweg muss erkennen lassen, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die denen der Ausbildung an der BFS für Kinderpflege gleichwertig sind!!

Wesentlich ist der Nachweis über genügend praktische Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern! Dazu gehören:

-   Praktika in Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten

-   Mittagsbetreuungen

-   Tagesmutter

-   Leiterin einer Eltern-Kind-Gruppe

-   Frühmusische Erziehung

-   Leiterin einer Kinderturngruppe

-   Arbeit mit behinderten Kindern, z.B. SVE

-   u.a.

Nicht angerechnet werden dürfen Erziehungszeiten von eigenen Kindern!

Um einen zeitlichen Umfang abschätzbar zu machen, sei darauf verwiesen, dass die Schülerinnen in den zwei Ausbildungsjahren im Regelfall gute 500 Zeitstunden Praktikum im Kindergarten oder Krabbelstube haben.

Wichtiger Hinweis: Da die Voraussetzungen der Bewerberinnen gerade in diesem Bereich immer sehr unterschiedlich sind, lassen sich keine allgemeinen Regelungen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs des zu absolvierenden Praktikum treffen. Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass es günstig ist so viel Praktikum wie möglich zu machen, da sich dies positiv auf die Ablegung der praktischen Prüfung im Kindergarten auswirkt!