Lokaler Aktionsplan
im Rahmen des Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“
Information zur Abwicklung der Mikroprojekte
der Förderphase 2007
Koordinierungsstelle:
Stadt Regensburg
Amt für kommunale Jugendarbeit
Ostengasse 29
93047 Regensburg
Zuständig für inhaltliche Belange:
Frau Annerose Raith
Tel. 507-1550
Email: raith.annerose@regensburg.de
Zuständig für die finanzielle Abwicklung:
Frau Marianne Graml
Tel. 507-1553 oder 09407/957103
Email: graml.marianne@regensburg.de
Umfassende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten:
www.vielfalt-tut-gut.de
www.entimon.de/content/e859/e889/index_ger.html
www.entimon.de/content/e859/e869/index_ger.html
Allgemeines
Seit 1.1.2007 ist die Stadt Regensburg in das Programm aufgenommen und hat dadurch die Möglichkeit insgesamt 100.000 € an gemeinnützige Organisationen für einzelne Projekte zu vergeben (Höchstförderung 20.000 €).
Die Zielgruppen der Projekte in Regensburg sind:
- die Multiplikatoren im Bildungsbereich; Lehrkräfte, PädagogInnen, die sich beruflich mit der Thematik auseinandersetzen müssen.
- Ehrenamtliche und Freiwillige in Vereinen und Verbänden, die Handwerkszeug brauchen, um mit dem Themen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit arbeiten zu können und Demokratie fördern zu können.
- Kinder und Jugendliche – auch geschlechtsspezifische Angebote
- Eltern/ Erziehungsberechtigten - können miteinbezogen werden und/oder spezielle Angebote gemacht werden.
- Migranten-Selbstorganisationen und Migranten
Die Themen müssen sich grundsätzlich an dem Hauptziel orientieren, Handlungsmethoden und Strategien für Toleranz und Demokratie zu entwickeln. Folgende Themen bzw. Projekte können zum Beispiel durchgeführt werden:
- Informationsreihen - Informationsangebote
- Pädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche
- Beratungsprojekt für Jugendliche und Eltern
- Angebote im Bereich Kultur und Freizeit
- Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Schule und Jugendhilfe
- Couragetraining für Kinder und Jugendliche
Inhaltliche Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Soziale Integration
- Interkulturelles Lernen / Antirassischtische Bildung
- Interreligiöses Lernen
- Kulturelle und geschichtliche Identität: Verweisen auf historische „Tatbestände“
- Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen junger Menschen
- Demokratie und Toleranzerziehung, Demokratie nicht nur als Herrschaftsform sondern auch als Lebens und Gesellschaftsform. Umgang mit Minderheiten. Gemeinsame Grundwerte
- Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft – aktive Beteiligung der Bürger, Modelle und Methoden, die Bürger in gesellschaftliche Entwicklungsprozesse einbinden, die bisher nicht erreichbar waren.
Darüber hinaus muss ein Netzwerk von Organisationen gebildet werden, die sich mit der Thematik befassen.
Für die Vergabe der Mittel für Projekte ist das Amt für kommunale Jugendarbeit federführend zuständig.
Die direkte Vergabe wird vom Begleitausschuss empfohlen, dem neben städtischen Ämtern und Stadträten, auch der Stadtjugendring, die Jugendmigrationsdienste und andere angehören.
Der Zuwendungsempfänger sollte über die entsprechenden fachliche Voraussetzungen und Vorerfahrung verfügen.
Der Träger muss eine Gewähr geben können für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.
Ausführungsrichtlinien
1. Es muss bei den Projekten um die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen der bildungspolitischen Arbeit gehen.
2. Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt entwickeln, Achtung der Menschenwürde fördern, jede Form von Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus zu bekämpfen.
3. Es werden keine bereits existierenden Maßnahmen gefördert. Die Einzelprojekte müssen zusätzliche Maßnahmen mit innovativem Charakter sein.
4. Keine reinen Gewaltpräventionsprojekte. Bevorzugt gefördert werden bildungs- und kulturspezifische Projekte die besonders hohen innovativen Charakter haben.
5. Der Zuwendungsempfänger ist bei der Planung, Durchführung und Auswertung des Projektes für die Prinzipien des Gender-Mainstreaming verantwortlich.
6. Dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind die Nutzungsrechte an allen Arbeitsergebnissen einzuräumen. Die Erfahrungen und Ergebnisse können von BFSFJ ausgewertet und veröffentlicht werden. Zum 15. Oktober 2007 ist der lokalen Regiestelle von allen Trägern ein erster Zwischenbericht in elektronischer Form (Online-Verfahren) zu liefern. Die Förderphase wird von der Regiestelle wissenschaftlich begleitet.
7. Projektanträge können beim Amt für kommunale Jugendarbeit gestellt werden. Für die Antragsstellung ist das vorgegebene Formular zu verwenden. Zielgruppen, Ziele, Methoden, Indikatoren zur Zielerreichung, sowie die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips sind dabei anzugeben. Der Inhalt des Antrages muss Angaben zu Träger, Zielgruppen, Ziele, Methoden, Indikatoren zur Zielerreichung umfassen.
8. Förderzeitraum laut festgelegter Projektlaufzeit. Vorher und nachher getätigte Ausgaben, können nicht gefördert werden.
9. Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichte, Ankündigungen, Einladungen) ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen dieses Programms hinzuweisen. Von den jeweiligen Veröffentlichungen sind jeweils 2 Exemplare an die Koordinierungsstelle zu senden.
10. Teilnehmer an den Mikroprojekten sind durch Teilnehmerlisten mit Name, Adresse und Unterschrift mitzuteilen.
Das Allgemeine und die Ausführungsrichtlinien finden sie als download hier:
http://www.schulen.regensburg.de/extremismus/
aktuelles/img/Leitlinie_Modellprojekte.pdf
Das Projektstammblatt (Antragsformular) finden sie hier:
Als MS-Excel-Datei:
http://www.schulen.regensburg.de/extremismus/
aktuelles/img/LAP_Projektantrag.xls
Diese Seite drucken |
Letzte Bearbeitung am 05.09.2008 12:48:50