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Infos
Info "Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen"
Durch KMBek vom 02. Juli 2010 (KWMBl Nr. 15/2010. S. 202) wurde das Verfahren zur Entscheidung über den Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen ab Schuljahr 10/11 neu geregelt:
"Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall trifft ausschließlich die "Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall". Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, d.h. grundsätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unterrichtsausfall informiert werden."
Die o.g. KMBek besagt außerdem: "Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung zu gewährleisten."
Diese Entscheidung ist für alle Schulen bindend!!
Beachten Sie unsere Regelung für bindend unterrichtsfreie Tage:
Die Eltern informieren sich im Zweifel über Presse, Rundfunk, Internet und organisieren eine Lösung für ihr Kind!
Die Klassenleiter der einzelnen Klassen verständigen zur Sicherheit telefonisch ab 7.00 Uhr ihre beiden Klassenelternsprecher.
Die Klassenelternsprecher informieren zur Sicherheit über eine Telefonkette bis 7.30 Uhr möglichst alle Eltern ihrer Klasse.
Einzelne dennoch in der Schule eintreffende SchülerInnen werden bis 11.30 Uhr in der Schule beaufsichtigt.
Ab 11.30 Uhr können die bis dahin in der Schule beaufsichtigten Kinder (auch Nicht-Hortkinder!) in Absprache mit Frau Feigl bis zum regulären Unterrrichtsende im Kinderhort St. Josef betreut und dann von dort abgeholt werden.
Auch die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr ist notfalls gewährleistet.
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